Barrierefreiheit
Websites, die alle nutzen können
Barrierefreie Websites lassen sich auch mit Seh-, Hör- oder Bewegungseinschränkungen bedienen. Davon profitieren alle Besucher, und Google versteht Ihre Seite besser.
Ihr Nutzen
Was Sie davon haben
Mehr Menschen erreichen
Auch Kunden mit Seh-, Hör- oder Bewegungseinschränkungen und ältere Menschen finden sich zurecht.
Besser gefunden werden
Klare Struktur und Bildbeschreibungen helfen auch Suchmaschinen.
Vorbereitet auf das BFSG
Wer online Bestellungen oder Buchungen von Verbrauchern annimmt, muss seit Juni 2025 in vielen Fällen barrierefrei sein. Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz) sind ausgenommen.
Umsetzung ab 390 € – Check bestehender Websites 149 € – alle Preise ansehen
Das ist enthalten
Umsetzung nach WCAG 2.1 AA – für neue Websites, Bestellsysteme und bestehende Auftritte.
- Ausreichende Kontraste
- Vollständige Bedienung per Tastatur mit sichtbarem Fokus
- Bildbeschreibungen
- Saubere Überschriften und Struktur
- Verständliche Formulare und Fehlermeldungen
- Zoom bis 200 %
- Abschaltbare Animationen
- Prüfprotokoll (automatischer Test, Tastatur- und Screenreader-Test)
- Vorlage für die Erklärung zur Barrierefreiheit
Fragen
Häufige Fragen
Reine Informationsseiten in der Regel nicht. Pflicht ist es meist dann, wenn Verbraucher über Ihre Website bestellen, buchen oder Verträge schließen und Ihr Betrieb kein Kleinstunternehmen ist. Ob das Gesetz für Sie gilt, kann Ihnen am verbindlichsten Ihre IHK oder ein Anwalt sagen.
Wir setzen den anerkannten technischen Standard WCAG 2.1 AA um und dokumentieren das im Prüfprotokoll. Eine rechtliche Prüfung ersetzt das nicht.
Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen.
Kostenlos, unverbindlich und ohne Fachchinesisch. Wir hören zu und sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.
